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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von KFZ-Zubehör.
 

Mietpreis

Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis. Die Miete ist im Voraus ohne Abzug in bar oder per PayPal zu zahlen. Die Mietpreise verstehen sich, ab Standort. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die Montage der Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen stehen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit unseren Fachkenntnissen gerne zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen.


Haftung des Mieters

Der Mieter bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke. Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre. Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind. Der Mieter ist allein verantwortlich für die Einhaltung: der zulässigen Dachlast seines Fahrzeuges der zulässigen Zuladung des gemieteten Gegenstandes einer regelmäßigen Kontrolle der ordnungsgemäßen Befestigung des Mietobjekts Für Schäden, die durch die Befestigung oder durch die Benutzung des Mietobjekt am Fahrzeug entstehen wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und somit ausdrücklich ausgeschlossen.


Verbotene Nutzung

Die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt, das Mietobjekt zu verwenden: zum Transport von Lebewesen, zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, zur Weitervermietung, für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

 

Versicherungen

Eine Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietobjekte und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung, selbstständig versichert werden.


Bruckberg, den 01.05.2022

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